Der Weg zur Autismustherapie im Therapiezentrum im Lichthof

Was sind die Voraussetzungen?

Damit wir Ihnen eine Therapieplatz anbieten können, muss bereits eine Autismus-Diagnose vorliegen sowie die Zusage des zuständigen Kostenträgers, dass die Kosten der Therapie übernommen werden.

Autismus-Diagnosen können Fachärzte*innen stellen (Psychiater*innen bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychiater*innen) sowie Psychotherapeut*innen.

(Im Therapiezentrum im Lichthof können wir zwar grundsätzlich Diagnosen durchführen, jedoch können wir keinen Therapieplatz anbieten, wenn die Diagnose hier durchgeführt wurde.)

Kostenträger sind meist Jugendämter (für schulpflichtige Kinder und Jugendliche) oder der LVR. Mehr Informationen finden Sie unten auf dieser Seite im Abschnitt „Wie beantrage ich die Kostenübernahme?“

Wie melde ich mich / mein Kind für einen Therapieplatz an?

Eine Autismus-Diagnose sowie die Zusage des Kostenträgers liegen bereits vor?

Wir prüfen gerne, ob wir Ihnen einen passenden Therapieplatz anbieten können. Dafür benötigen wir einige Informationen.

Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung für einen Therapieplatz aus. Die Daten werden verschlüsselt übertragen und können nicht von Unbefugten gelesen werden.

Bitte senden Sie keine Anfragen mit vertraulichen Informationen wie z.B. Diagnosen per E-Mail!

Wir prüfen, ob wir Ihnen grundsätzlich eine passende Therapie anbieten können. Anschließend melden wir uns wieder bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: In der Regel kann die Therapie nicht sofort beginnen. Wir führen eine Warteliste. Die Länge der Wartezeit kann individuell unterschiedlich sein, abhängig von den Bedürfnissen der Klient*innen und unseren Möglichkeiten. Auch organisatorische Fragen spielen eine Rolle, insbesondere zu welchen Zeiten ein wöchentlicher Therapietermin möglich ist.

Wie beantrage ich die Kostenübernahme?

Grundlage für eine Bewilligung der Kostenübernahme ist eine bestätigte Autismusdiagnose. Beantragen Sie die Kostenübernahme für eine Autismustherapie bitte bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. Je nach Alter und individuellen Voraussetzungen sind unterschiedliche Kostenträger zuständig:

Kinder und Jugendliche über 6 Jahren ohne kognitive Beeinträchtigung (IQ über 70): die örtlichen Jugendämter. In den Jugendämtern ist meist der Allgemeine soziale Dienst (ASD) zuständig. In Köln sind je nach Wohnort die verschiedenen Bezirksjugendämter zuständig. Die Adressen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.

Kinder und Jugendliche über 6 Jahren mit kognitiver Beeinträchtigung (IQ ab und kleiner als 70): das Sozialamt. Im Sozialamt Köln ist der Fachbereich Eingliederungshilfe zuständig. Die Kontakte finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.

Kinder im Vorschulalter sowie für junge Erwachsene ab 21 Jahren: der LVR. Beim LVR ist der Fachbereich Eingliederungshilfe zuständig. Je nach Wohnort gibt es verschiedene Fallmanger*innen. Eine Übersicht finden Sie im Internet, oder Sie wenden sich an die Servicehotline unter 0221 809-4120.

Ich habe Fragen zur Aufnahme oder zur Therapie. Wie kann ich
mich informieren?

Wir nehmen Sie gerne in unsere Mailingliste auf. Per E-Mail informieren wir Sie über unsere regelmäßig stattfindenden Online-Informationstermine. Hier stellen wir unsere Arbeit und das Therapiezentrum vor und beantworten allgemeine Fragen.

Senden Sie uns gerne eine kurze E-Mail und bestätigen Sie, dass Sie in die Mailingliste aufgenommen werden möchten. Nennen Sie bitte die E-Mail-Adresse, die eingetragen werden soll.

Wie lange dauert es, bis ich einen Therapieplatz bekomme?

Bitte stellen Sie sich auf eine Wartezeit ein. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Prognosen zur Dauer machen können, denn die Wartezeit kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Hintergrund ist, dass die Zahl der Therapieplätze im TZL begrenzt ist und dass neue Plätze in der Regel erst dann frei werden, wenn eine Therapie abgeschlossen ist.

Wo bekomme ich in der Zwischenzeit Hilfe, bis ein Therapieplatz frei wird?

Sie können bei einer Reihe von Anlaufstellen Unterstützung bekommen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl. Uns ist bewusst, dass die Situation für viele Betroffene und Ihre Familien schwierig ist. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir im Therapiezentrum vor dem regulären Therapiebeginn keine individuelle Beratung anbieten können.

Kinder- und jugendpsychiatrische Praxen: Diagnostik, Koordination der Hilfsmaßnahmen, Abklärung von latenter Suizidalität, überbrückende Gespräche, teils auch Therapie, Medikation.

Kinder- und jugendpsychiatrische Kliniken: Nehmen nach Anmeldung stationär und teilstationär auf (z.B. in die Tagesklinik), Diagnostik, Therapie, Medikation. Wenn ihr Kind die Tagesstruktur weitgehend verloren hat, nicht mehr oder nur sehr sporadisch zur Schule geht, sehr antriebslos ist und/oder suizidale Absichten äußert, empfehlen wir, die Anmeldung in einer Klinik in Betracht zu ziehen. In Köln gibt es zwei Kliniken in der Regelversorgung (für GKV-Patient*innen) und im Umkreis mehrere für Patientinnen mit privater Krankenversicherung.

Im Notfall: Wenn Ihr Kind akute Suizidgedanken äußert und Sie seine Sicherheit nicht zuverlässig einschätzen können, wenden Sie sich bitte direkt an eine der beiden kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken in Köln (Uniklinik und Holweide). Sie können dann am gleichen Tag noch vorstellig werden.

Jugendamt: Viele Hilfeleistungen bei Autismus werden vom Jugendamt übernommen, wie z.B. eine Schulbegleitung oder Einzelfallhilfe. Auch Familien- und Erziehungshilfe sind Leistungen des Jugendamtes und in der Regel ist das Jugendamt auch der zuständige Kostenträger für die Autismustherapie.

Niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen mit dem Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie: Verhaltenstherapeutinnen können grundsätzlich Kinder- und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störungen behandeln, fragen Sie am besten nach. Häufig liegen noch weitere Störungsbilder vor, z.B. ADHS, Depressionen oder Angststörungen, auch diese können in einer Psychotherapie mitbehandelt werden.

Psychotherapie-Plätze finden Sie meist etwas zeitnaher über die Ausbildungsinstitute, dort behandeln Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen in Ausbildung unter der Anleitung erfahrener Therapeutinnen.

Ausbildungsinstitute in Köln gibt es von der DGVT (Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie), von der Uniklinik (AKIP: Ausbildungsinstitut für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) und von der APP (Akademie für angewandte Psychologie und Psychotherapie).